- Ersatzzwangshaft
- Erzwingungshaft; erfolgt auf Antrag der Finanzbehörde, wenn ein festgesetztes Zwangsgeld gegen eine natürliche Person uneinbringlich ist (§ 334 I AO).- Vgl. auch ⇡ Zwangsmittel.
Lexikon der Economics. 2013.
Lexikon der Economics. 2013.
Erzwingungshaft — ⇡ Ersatzzwangshaft … Lexikon der Economics
Zwangsgeld — Das Zwangsgeld ist ein Mittel zur zwangsweisen gerichtlichen oder behördlichen Durchsetzung von Verhaltenspflichten, die der Verpflichtete selbst erfüllen kann (u.a. sogenannte unvertretbare Handlungen). Es ist ein in die Zukunft gerichtetes… … Deutsch Wikipedia
Auslieferungshaft — Die Haft bezeichnet den Freiheitsentzug (Art. 104 Abs. 2 GG) einer Person aufgrund einer richterlichen Anordnung (Haftbefehl). Sie dient der Rechtspflege (Justiz) und beginnt mit der Verhaftung. Sie greift in die Menschenrechte einer bestimmten… … Deutsch Wikipedia
Bauaufsichtsbehörde — Die Bauaufsichtsbehörden sind Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet des öffentlichen Baurechtes. Inhaltsverzeichnis 1 Aufgabe 1.1 Baugenehmigungsverfahren 1.2 Bauordnungsverfahren … Deutsch Wikipedia
Baupolizei — Die Bauaufsichtsbehörden sind Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet des öffentlichen Baurechtes. Inhaltsverzeichnis 1 Aufgabe 1.1 Baugenehmigungsverfahren 1.2 Bauordnungsverfahren 2 Organisatorischer Aufbau … Deutsch Wikipedia
Erzwingungshaft — Die Anordnung von Erzwingungshaft ist in Deutschland in den §§ 96 ff.Vorlage:§§/Wartung/juris seite des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) geregelt. Die Vollstreckung richtet sich nach den §§ 451 ff.Vorlage:§§/Wartung/juris seite der… … Deutsch Wikipedia
Haft — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Haft bezeichnet den Freiheitsentzug (Art. 104 Abs. 2 GG) einer Person aufgrund einer richterlichen … Deutsch Wikipedia
Haftsache — Die Haft bezeichnet den Freiheitsentzug (Art. 104 Abs. 2 GG) einer Person aufgrund einer richterlichen Anordnung (Haftbefehl). Sie dient der Rechtspflege (Justiz) und beginnt mit der Verhaftung. Sie greift in die Menschenrechte einer bestimmten… … Deutsch Wikipedia
Inhaftiert — Die Haft bezeichnet den Freiheitsentzug (Art. 104 Abs. 2 GG) einer Person aufgrund einer richterlichen Anordnung (Haftbefehl). Sie dient der Rechtspflege (Justiz) und beginnt mit der Verhaftung. Sie greift in die Menschenrechte einer bestimmten… … Deutsch Wikipedia
Strafhaft — Die Haft bezeichnet den Freiheitsentzug (Art. 104 Abs. 2 GG) einer Person aufgrund einer richterlichen Anordnung (Haftbefehl). Sie dient der Rechtspflege (Justiz) und beginnt mit der Verhaftung. Sie greift in die Menschenrechte einer bestimmten… … Deutsch Wikipedia